FAQs - Häufig gestellte Fragen
Wissenswertes
01 Warum sollte ich einen Makler mit einem „Alleinvermittlungsauftrag“ betrauen?
In Österreich unterscheidet man zwischen dem schlichten Auftrag und dem Alleinvermittlungsauftrag. Letzterer verpflichtet den Makler zu besonderen Marketinganstrengungen und einer intensiven Betreuung. Für Sie bedeutet das: Keine widersprüchlichen Inserate im Netz und ein fester Ansprechpartner, der den bestmöglichen Preis erzielt.
02 Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf in Österreich?
Neben den Standardunterlagen sind in Österreich besonders wichtig:
Ein aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als wenige Tage).
Der Energieausweis (gemäß EAVG 2012 obligatorisch).
Das Nutzwertgutachten (Parifizierung) bei Eigentumswohnungen.
Die Vorschreibung der Betriebskosten und der Stand der Reparaturrücklage.
03 Wer zahlt die Maklerprovision bei Vermietungen? (Bestellerprinzip)
Seit dem 1. Juli 2023 gilt bei der Vermietung von Wohnimmobilien das Erstauftraggeberprinzip. Das bedeutet: In der Regel zahlt derjenige den Makler, der ihn zuerst beauftragt hat – das ist fast immer der Vermieter. Mieter zahlen nur noch in sehr seltenen Ausnahmefällen eine Provision.
04 Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Österreich?
Beim Immobilienkauf in Österreich sollten Sie ca. 10 % des Kaufpreises an Nebenkosten einplanen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
3,5 % Grunderwerbsteuer.
1,1 % Grundbucheintragungsgebühr.
3 % Maklerprovision (zzgl. 20 % USt.).
Ca. 1 % bis 3 % Errichtung des Kaufvertrages durch einen Rechtsanwalt oder Notar (zzgl. Barauslagen und USt.).
05 Was ist die „Treuhandabwicklung“?
In Österreich ist es Standard, dass die Kaufpreiszahlung über ein Treuhandkonto eines Rechtsanwalts oder Notars läuft. Das Geld wird erst an den Verkäufer ausgezahlt, wenn sichergestellt ist, dass Sie als Käufer im Grundbuch eingetragen werden (bzw. die Anmerkung der Rangordnung erfolgt ist). Das bietet maximale Sicherheit für beide Seiten.
06 Kann ich als Ausländer in Österreich Immobilien kaufen?
Dies unterliegt dem Grundverkehrsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Während EU-Bürger Inländern meist gleichgestellt sind, benötigen Drittstaatsangehörige oft eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde. In manchen Regionen (z. B. Tirol, Salzburg) gibt es zudem strenge Regeln für Freizeitwohnsitze.
07 Wie läuft eine Besichtigung ab?
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie zunächst ein Exposee. Bei ernsthaftem Interesse vereinbaren wir einen Einzeltermin. Wir führen Sie durch die Immobilie, erläutern technische Details und beantworten Ihre Fragen zur Substanz und Umgebung.
08 Was steht in der „Nebenkostenübersicht“ (ÖVI/Fachverband)?
In Österreich sind Makler gesetzlich verpflichtet, dem Kunden (Mieter/Käufer/Verkäufer) vor Abschluss des Maklervertrags eine schriftliche Übersicht über alle voraussichtlichen Kosten und Nebenkosten sowie über die Rücktrittsrechte auszuhändigen.
09 Brauche ich für jedes Objekt einen Energieausweis?
Ja, laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) muss bereits in der Anzeige (Inserat) der Heizwärmebedarf ($HWB$) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ($f_{GEE}$) angegeben werden. Bei Verstoß drohen Verwaltungsstrafen.
10 Was ist die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) und wer muss sie zahlen?
In Österreich unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf von privaten Immobilien der Immobilienertragsteuer (ImmoESt). Der Steuersatz beträgt in der Regel 30 % des Veräußerungsgewinns. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen:
Hauptwohnsitzbefreiung: Wenn Sie die Immobilie seit der Anschaffung für mindestens zwei Jahre durchgehend oder innerhalb der letzten zehn Jahre für mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt haben, entfällt die Steuer.
Herstellerbefreiung: Wenn Sie das Gebäude selbst errichtet haben (als Bauherr), ist der Gebäudeanteil unter bestimmten Umständen steuerfrei.
11 Kann ich von einem Immobilienkauf oder Maklervertrag zurücktreten?
In Österreich gibt es strenge Konsumentenschutzregeln (KSchG und FAGG). Ein Rücktritt ist unter anderem möglich, wenn:
Besichtigung am selben Tag: Wenn Sie eine Wohnung am Tag der ersten Besichtigung sofort „unterschrieben“ haben (Immobilienerwerb am Tag der ersten Besichtigung), gibt es ein spezielles Rücktrittsrecht gemäß § 30a KSchG.
FAGG-Rücktritt: Bei Maklerverträgen, die online oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers abgeschlossen wurden, haben Konsumenten ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, sofern sie nicht ausdrücklich auf ein vorzeitiges Tätigwerden des Maklers bestehen.
12 Was ist der Unterschied zwischen „Eigennutzer“ und „Anleger“ (Vorsorgewohnung)?
Beim Kauf von Neubauprojekten sieht man oft zwei Preise.
Eigennutzer: Sie kaufen die Wohnung, um selbst darin zu wohnen. Hier ist die Umsatzsteuer bereits im Kaufpreis enthalten (Bruttopreis).
Anleger (Vorsorgewohnung): Sie kaufen die Immobilie als Investment zur Vermietung. In diesem Fall können Sie sich die Umsatzsteuer (20 %) vom Finanzamt zurückholen, müssen aber im Gegenzug Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen abführen und eine positive Gewinnprognose („keine Liebhaberei“) nachweisen.
13 Was bedeutet „Parifizierung“ und warum ist das Nutzwertgutachten wichtig?
Die Parifizierung ist das Verfahren, durch das Wohnungseigentum begründet wird. Dabei wird das gesamte Gebäude in rechtlich selbstständige Einheiten (Wohnungen, Geschäftsräume, Parkplätze) aufgeteilt.
Das Nutzwertgutachten legt fest, wie viele Anteile an der Liegenschaft zu welcher Wohnung gehören (z. B. 75/1250 Anteile).
Diese Anteile sind entscheidend für Ihr Stimmrecht in der Eigentümerversammlung und bestimmen oft den Verteilungsschlüssel für die Betriebskosten und die Dotierung der Reparaturrücklage.
Haben Sie eine spezifische Frage?
Egal, ob Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen, entwickeln oder absichern möchten – ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.
